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1. Allgemeines
Geeigneten und begabten Schüler/innen der
Musikschule zwischen 12 und 20 Jahren wird mit der
Aufbauklasse ein Unterrichts-Rahmen gegeben, in
welchem sie ihre Fähigkeiten mit einem
besonders ausgebauten Fächerangebot angemessen
entwickeln und fördern können.
2. Voraussetzungen
Nebst einer ausgeprägten musikalischen
Begabung wird von den Schüler/innen der
Aufbauklasse erwartet, dass sie ihre
Beschäftigung mit dem Instrument in das
Zentrum ihrer Freizeitaktivitäten stellen und
die Angebote im Rahmen dieser Klasse aktiv
wahrnehmen.
3. Eintritt
Der Eintritt ist möglich für
- Schüler/innen, welche bereits
Unterricht an der Musikschule belegen.
- SchülerInnen, welche die
Aufnahmeprüfung in die Klasse für
Studienvorbereitung bestanden haben, für
diese Klasse aber noch zu jung sind.
Der Eintritt wird in der Regel von der
Instrumentallehrkraft vorgeschlagen und erfolgt
aufgrund eines Schülerberichts und eines
Vorspiels in Anwesenheit eines Fachgremiums und der
Instrumentallehrkraft. Es sollen 2 Stücke
verschiedener Stilrichtungen vorgespielt werden
(gesamte Spieldauer min. 10, max. 15 Minuten).
Der Eintritt erfolgt ausschliesslich auf
Semesterbeginn im Sommer. Die Termine für die
Eintrittsvorspiele und der genaue Anmeldeschluss
werden jeweils am Anschlagsbrett publiziert.
Anmeldeschluss generell Mitte Februar.
4. Alter
Der Eintritt ist zwischen vollendetem 12. und
17. Lebensjahr möglich. Ueber Ausnahmen
entscheidet die Schulleitung.
Die Teilnahme in der Aufbauklasse ist nur bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr möglich.
5. Fächer
Instrumental-Einzelunterricht:
max. 1,5 Lektionen.
Dieser Unterricht kann vollumfänglich für
das Hauptinstrument verwendet werden; eine
Aufteilung dieser gesamten Lektionszeit in Haupt-
und Nebenfachinstrument ist aber ebenfalls
möglich (unter Berücksichtigung der
Kapazitäten der Musikschule).
Klassenkurse:
Nach freier Wahl: Gehörbildung und Theorie;
Kammermusik; Ensembles und Orchester; spezielle
Projekte
6. Klassenstunden
Die Klassenstunden bilden einen zentralen
Bestandteil der Aufbauklasse. Die
Schüler/innen der Aufbauklasse sind
verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr in einer
Klassenstunde vorzuspielen und mindestens dreimal
pro Jahr als ZuhörerInnen teilzunehmen.
7. Standortbestimmung
Jeweils im Winter werden fakultative Vorspiele
vor einem Fachgremium als Standortbestimmungen
durchgeführt.
8. Auftritte
Die SchülerInnen der Aufbauklasse sind
angehalten, an geeigneten Konzerten, insbesondere
derjenigen im Rahmen des Musikschulpodiums (jeweils
im September), aktiv teilzunehmen.
9. Kammermusik
Der Pflege der Kammermusik wird besondere
Aufmerksamkeit geschenkt. Die SchülerInnen der
Aufbauklasse sind verpflichtet, an entsprechenden
Projekten im Rahmen ihrer Möglichkeiten
teilzunehmen.
10. Orchester
Die Mitwirkung im Sinfonieorchester AMS ist
für alle Schüler/innen Streichinstrumente
der Aufbauklasse ab 15 Jahren obligatorisch.
Für eine Dispens muss ein begründetes
Gesuch an die Schulleitung gerichtet werden. Die
Mitwirkung der Schüler/innen Blasinstrumente
ist im Prinzip obligatorisch; sie richtet sich aber
nach den Besetzungen der geprobten Werke und wird
durch die Kommission des Sinfonieorchesters
bestimmt.
11. Schülerbericht
Die Instrumentallehrkräfte
verfassen gegen Ende des Schuljahres einen Bericht,
in welchem die Fortschritte der Schüler/innen
im Zusammenhang mit den besuchten Fächern
dargestellt und die Eignung für dieses
Unterrichtsangebot beurteilt wird.
Schüler/innen, deren Eignung dem speziellen
Angebot der Aufbauklasse nicht genügend
entspricht oder welche nicht mit der erwarteten
Motivation dem Unterricht folgen, können von
der Aufbauklasse auf Semesterende ausgeschlossen
werden. Sie besuchen dann wieder den Unterricht zu
den üblichen Musikschul-Bedingungen.
12. Spezielle Kurse
Spezielle Kurse ausserhalb der regulären
Fächer werden den Schüler/innen und
Lehrkräften der Aufbauklasse rechtzeitig
bekanntgegeben. Es wird erwartet, dass solche
Veranstaltungen nach Möglichkeit besucht
werden.
13. Schulgelder
Für SchülerInnen mit Wohnsitz im
Kanton BS:
Für SchülerInnen mit Wohnsitz
ausserhalb Kanton BS:
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