FÖRDERKLASSEN:

DIE  AUFBAUKLASSE 


  DIE AUFBAUKLASSE

  

EIN PROJEKT DER ALLGEMEINEN MUSIKSCHULE

1.

Allgemeines

2.

Voraussetzungen

3.

Eintritt

4.

Alter

5.

Fächer

6.

Klassenstunden

7.

Standortbestimmung

8.

Auftritte

9.

Kammermusik

10.

Orchester

11.

Schülerbericht

12.

Spezielle Kurse

13.

Schulgelder


   1.  Allgemeines

Geeigneten und begabten Schüler/innen der Musikschule zwischen 12 und 20 Jahren wird mit der Aufbauklasse ein Unterrichts-Rahmen gegeben, in welchem sie ihre Fähigkeiten mit einem besonders ausgebauten Fächerangebot angemessen entwickeln und fördern können.

   2.  Voraussetzungen

Nebst einer ausgeprägten musikalischen Begabung wird von den Schüler/innen der Aufbauklasse erwartet, dass sie ihre Beschäftigung mit dem Instrument in das Zentrum ihrer Freizeitaktivitäten stellen und die Angebote im Rahmen dieser Klasse aktiv wahrnehmen.

   3.  Eintritt

Der Eintritt ist möglich für

  • Schüler/innen, welche bereits Unterricht an der Musikschule belegen.

  • SchülerInnen, welche die Aufnahmeprüfung in die Klasse für Studienvorbereitung bestanden haben, für diese Klasse aber noch zu jung sind.

Der Eintritt wird in der Regel von der Instrumentallehrkraft vorgeschlagen und erfolgt aufgrund eines Schülerberichts und eines Vorspiels in Anwesenheit eines Fachgremiums und der Instrumentallehrkraft. Es sollen 2 Stücke verschiedener Stilrichtungen vorgespielt werden (gesamte Spieldauer min. 10, max. 15 Minuten).

Der Eintritt erfolgt ausschliesslich auf Semesterbeginn im Sommer. Die Termine für die Eintrittsvorspiele und der genaue Anmeldeschluss werden jeweils am Anschlagsbrett publiziert. Anmeldeschluss generell Mitte Februar.

   4.  Alter

Der Eintritt ist zwischen vollendetem 12. und 17. Lebensjahr möglich. Ueber Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Die Teilnahme in der Aufbauklasse ist nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr möglich.

   5.  Fächer

Instrumental-Einzelunterricht:

max. 1,5 Lektionen.

Dieser Unterricht kann vollumfänglich für das Hauptinstrument verwendet werden; eine Aufteilung dieser gesamten Lektionszeit in Haupt- und Nebenfachinstrument ist aber ebenfalls möglich (unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Musikschule).

Klassenkurse:

Nach freier Wahl: Gehörbildung und Theorie; Kammermusik; Ensembles und Orchester; spezielle Projekte

   6.  Klassenstunden

Die Klassenstunden bilden einen zentralen Bestandteil der Aufbauklasse. Die Schüler/innen der Aufbauklasse sind verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr in einer Klassenstunde vorzuspielen und mindestens dreimal pro Jahr als ZuhörerInnen teilzunehmen.

   7.  Standortbestimmung

Jeweils im Winter werden fakultative Vorspiele vor einem Fachgremium als Standortbestimmungen durchgeführt.

   8.  Auftritte

Die SchülerInnen der Aufbauklasse sind angehalten, an geeigneten Konzerten, insbesondere derjenigen im Rahmen des Musikschulpodiums (jeweils im September), aktiv teilzunehmen.

   9.  Kammermusik

Der Pflege der Kammermusik wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die SchülerInnen der Aufbauklasse sind verpflichtet, an entsprechenden Projekten im Rahmen ihrer Möglichkeiten teilzunehmen.

   10.  Orchester

Die Mitwirkung im Sinfonieorchester AMS ist für alle Schüler/innen Streichinstrumente der Aufbauklasse ab 15 Jahren obligatorisch. Für eine Dispens muss ein begründetes Gesuch an die Schulleitung gerichtet werden. Die Mitwirkung der Schüler/innen Blasinstrumente ist im Prinzip obligatorisch; sie richtet sich aber nach den Besetzungen der geprobten Werke und wird durch die Kommission des Sinfonieorchesters bestimmt.

   11.  Schülerbericht

Die Instrumentallehrkräfte verfassen gegen Ende des Schuljahres einen Bericht, in welchem die Fortschritte der Schüler/innen im Zusammenhang mit den besuchten Fächern dargestellt und die Eignung für dieses Unterrichtsangebot beurteilt wird. Schüler/innen, deren Eignung dem speziellen Angebot der Aufbauklasse nicht genügend entspricht oder welche nicht mit der erwarteten Motivation dem Unterricht folgen, können von der Aufbauklasse auf Semesterende ausgeschlossen werden. Sie besuchen dann wieder den Unterricht zu den üblichen Musikschul-Bedingungen.

   12.  Spezielle Kurse

Spezielle Kurse ausserhalb der regulären Fächer werden den Schüler/innen und Lehrkräften der Aufbauklasse rechtzeitig bekanntgegeben. Es wird erwartet, dass solche Veranstaltungen nach Möglichkeit besucht werden.

 

   13.  Schulgelder

Für SchülerInnen mit Wohnsitz im Kanton BS:

  • Fr. 800.-  pauschal

Für SchülerInnen mit Wohnsitz ausserhalb Kanton BS:

  • Fr. 1050.-  pauschal